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ARBEITSRECHT

Rechtsanwalt Gerhard Zapff

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Das Arbeitsrecht ist vorrangig als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet.

 

Angesichts eines zumeist wirtschaftlich überlegenen Arbeitgebers soll es arbeitsrechtliche Mindeststandards gewähren. Überdies sichert der Arbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel die wirtschaftliche Existenz der Familien und ist daher von überragender Bedeutung.

Das deutsche Arbeitsrecht kennt kein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“. Vielmehr ist es in einer Fülle von Vorschriften und verschiedenen Gesetzen geregelt. Wichtige arbeitsrechtliche Gesetze sind etwa (Aufzählung nicht abschließend): 

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

  • Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  • Beschäftigtenschutzgesetz (BeschäftigtenschutzG)

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, insbes. die §§ 611 – 630)

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG)

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • Mindestlohngesetz (MiLoG)

  • Mutterschutzgesetz (MSchG)

  • Nachweisgesetz (NachwG)

  • Sozialgesetzbücher III bis VII und IX (SGB III, IV, V, VI, VII, IX)

  • Tarifvertragsgesetz (TVG)

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

 

Neben diesen Gesetzen sind relevant sind aber auch das 

  • subranationales Recht ( insbes. der EGV = Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaften)

  • Grundgesetz (GG)

  • Tarifnormen

  • Betriebsvereinbarungen

  • arbeitsvertragliche Vereinbarungen

  • Direktionsrecht des AG

 

zu beachten.

 

Daneben sind auch das sog. Gewohnheitsrecht und die (nahezu nicht mehr überblickbare) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht) zu beachten. Von der Rechtsprechung werden vor allem in verschiedenen Gesetzen normierte sog. Generalklauseln (z. B. der Begriff des wichtigen Grundes in § 626 BGB, oder der dringenden betrieblichen Erfordernisse in § 1 KSchG) „ausgefüllt“, also näher bestimmt, was unter diesen Begriffen zu verstehen ist. Daneben gibt es auch Rechtmaterien, welche derart kontrovers sind, dass der Gesetzgeber hierüber bislang keine einheitliche gesetzliche Regelung getroffen hat (z. B. das Arbeitskampfrecht), so dass dieses Recht nahezu ausschließlich durch die Rechtsprechung „entwickelt“ wurde.

Bei der Frage, welche Rechtsnorm für einen konkreten Fall anzuwenden ist, ist eine bestimmte Hierarchie (also ein bestimmter Stufenaufbau) der verschiedenen Rechtsquellen zueinander einzuhalten.

Ich helfe Ihnen durch den Dschungel der Gesetze und der Rechtsprechung, so dass Sie Ihr Recht auch effektiv durchsetzen können, z. B. bei

  • der rechtssicheren Erstellung von Arbeitsverträgen

  • Beratung in sämtlichen Kündigungsangelegenheiten

  • Den sozialrechtlichen Folgen von Kündigungen und sonstigen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen (z. B. Aufhebungsverträgen)

  • Der Erstellung wirksamer Abmahnungen bzw. deren Überprüfung

  • Abfindungen

  • Prüfung der Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • der außergerichtlichen Beratung und Vertretung sowie der gerichtlichen Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht

  • bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses

  • bei Fragen des Mutterschutzes

  • des Arbeitslohnes (tariflicher Lohn, Mindestlohn, Überstundenvergütung, Zulagen und dergleichen)

  • der Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen

  • bei Fragen des Urlaubs (Gewährung des Urlaubs, Ansprüche auf Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung)

  • bei Fragen der Berufsausbildung

  • Statusfragen / Arbeitnehmereigenschaft oder selbständige Tätigkeit / freie Mitarbeit; Probleme der sog. „Scheinselbständigkeit“

 

um die wichtigsten Tätigkeits- und Problemfelder zu benennen.

Auch und gerade im Arbeitsrecht laufen mitunter sehr kurze Fristen, welche in jedem Fall einzuhalten sind.

Zu nennen sind in erster Linie die Klagefrist bei einer Kündigung, welche drei Wochen beträgt, sowie die sehr häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen enthaltenen sog. Verfall-/Ausschlussfristen.

Werden diese Fristen versäumt, gehen ihre Rechte damit in der Regel vollständig verloren. Bei der Geltendmachung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche ist daher sehr häufig Eile geboten.

Eng verknüpft mit dem Arbeitsrecht ist auch das Sozialrecht, hierbei insbesondere das Arbeitsförderungsrecht (SGB II u. SGB III) und das gesetzliche Krankenversicherungsrecht (SGB V).

 

Bei Kündigungen und noch eklatanter beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind die sozialrechtlichen Folgen abzuklären. Anderenfalls kann es dazu kommen, dass Sperrfristen für die Zahlung von Arbeitslosengeld festgestellt werden.

Insbesondere für den Arbeitgeber stellen sich häufig Probleme im kollektiven Arbeitsrecht, etwa bei

  • der Wahl und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats

  • Interessensausgleich und Sozialplänen,

  • der Anwendbarkeit von Tarifverträgen.

 

Auch hier empfiehlt sich, bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt auf die Hilfe eines kompetenten Interessenvertreters zurückzugreifen.

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